Die Schenkung eines Hauses oder größerer Vermögenswerte an das eigene Kind und dessen Ehepartner ist keine Seltenheit. Doch was passiert, wenn die Ehe zerbricht? Ein aktuelles Urteil sorgt für mehr Klarheit: Schwiegereltern können unter bestimmten Bedingungen ihre Schenkung zurückfordern. Wir klären, was dieses Urteil bedeutet und welche Konsequenzen es für künftige Schenkungen haben kann.
Das Urteil: Rückforderung von Schenkungen nach Scheidung
Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az.: 5 UF 48/23), auf das die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist. Es hat entschieden, dass Schwiegereltern unter Umständen das geschenkte Haus oder den Geldwert zurückfordern können, wenn die Ehe des Beschenkten scheitert.
Die Grundlage dafür ist das sogenannte "Wegfall der Geschäftsgrundlage" (§ 313 BGB).
Das bedeutet, dass eine Schenkung oft unter der stillschweigenden Annahme erfolgt, dass die Ehe langfristig bestehen bleibt. Zerbricht die Ehe, entfällt diese Grundlage, und die Schenkenden haben das Recht, die Rückgabe ihres Geschenks zu verlangen – zumindest anteilig.
Voraussetzungen für die Rückforderung
Damit Schwiegereltern ihr Geschenk zurückfordern können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
Scheidung der Ehe: Das Urteil greift erst, wenn die Ehe rechtskräftig geschieden ist. Eine Trennung allein reicht nicht aus.
Erhebliches Vermögensinteresse: Die Schenkung muss von erheblichem Wert sein, z. B. ein Grundstück, ein Haus oder eine hohe Geldsumme. Kleine Geschenke oder Hochzeitsgeschenke fallen nicht darunter.
Wegfall der Geschäftsgrundlage: Die Schenkung erfolgte im Vertrauen auf eine stabile Ehe und damit verbundene gemeinsame Lebensziele. Zerbricht die Ehe, entfällt diese Grundlage.
Keine vertragliche Regelung: Wurde im Vorfeld ein Schenkungsvertrag mit einer Rückforderungsklausel geschlossen, gilt dieser.
Was bedeutet das für Betroffene?
Für Schwiegereltern: Wer große Vermögenswerte verschenkt, sollte überlegen, eine vertragliche Rückforderungsklausel aufzunehmen. Diese Regelung schützt das Vermögen im Falle einer Scheidung und vermeidet lange Gerichtsverfahren.
Für Beschenkte: Wer eine Schenkung annimmt, sollte sich bewusst sein, dass das Geschenk bei einer Scheidung zum Streitpunkt werden kann.
Besonders wichtig: Im Falle einer Trennung sollten frühzeitig Verhandlungen über eine mögliche Einigung geführt werden, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.
Konkretes Beispiel:
In einem Fall hatte das Paar seit 2007 gemeinsam in einem Haus gewohnt, das den Eltern des Mannes gehörte. Weil das Ehepaar das Haus renovieren und ausbauen wollte, übertrugen die Eltern bzw. Schwiegereltern die Immobilie Haus 2010 jeweils zur Hälfte an Sohn und Schwiegertochter. Als es fünf Jahre später zur Trennung und dem Auszug der Frau kam, forderten die Schwiegereltern von ihr eine anteilige Rückzahlung der Schenkung in Höhe von rund 135.000 Euro - ausgehend davon, dass das Haus 300.000 Euro wert war.
Allerdings muss die Ex-Schwiegertochter die Zuwendung nur anteilig zurückzahlen. Das Gericht ging davon aus, dass der Zweck der Schenkung nach 25 Jahren vollständig Urteil Scheidung Schwiegereltern Schenkungerreicht worden wäre. Nach dieser Zeit hätte wohl keiner der Beteiligten noch an eine Rückforderung der Schenkung gedacht oder diese erwartet. Weil ihr Sohn und dessen Ex zwischen Schenkung und Trennung nur fünf Jahre miteinander in dem Haus gewohnt haben, seien nur 20 % des Zwecks erfüllt.
Daher muss die Ex-Schwiegertochter die restlichen 80 %, die zur Zielerreichung fehlen, zurückzahlen - in diesem Fall 120.000 Euro, weil das Gericht die Zuwendung bei einem Immobilienwert von 300.000 Euro auf anteilig 150.000 Euro bezifferte.
Damit Ihnen das nicht passiert, hier ein paar praktische Tipps für zukünftige Schenkungen
Schenkungsvertrag aufsetzen: Vereinbaren Sie klare Rückforderungsklauseln für den Fall einer Scheidung. Ein Anwalt für Familienrecht kann hier helfen.
Eigentumsverhältnisse klären: Wenn eine Immobilie verschenkt wird, sollten die Eigentumsverhältnisse eindeutig geregelt werden, z. B. in Form einer Grundbucheintragung.
Alternative Schenkungsformen wählen: Statt einer direkten Schenkung können Schwiegereltern auch Darlehen oder Treuhandlösungen nutzen, um ihr Vermögen abzusichern.
Fazit: Vorsicht bei großzügigen Schenkungen
Das Urteil des BGH bringt mehr Rechtssicherheit, zeigt aber auch, wie wichtig es ist, Vermögensübertragungen gut zu planen. Eine klare vertragliche Regelung schützt sowohl die Schenkenden als auch die Beschenkten. Bei Unsicherheiten lohnt es sich, frühzeitig juristischen Rat einzuholen.
Haben Sie Fragen zur Absicherung von Schenkungen oder möchten Sie mehr über die rechtlichen Grundlagen erfahren?
Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung!
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