Teilverkauf von Immobilien: Warum die Bafin und die Verbraucherzentrale warnen!
Immer häufiger werden ältere Menschen mit Angeboten für den Teilverkauf ihrer Immobilien konfrontiert, die finanzielle Freiheit und einen höheren Lebensstandard versprechen. Bei einem Teilverkauf wird ein Teil der Immobilie an ein Unternehmen verkauft und den ehemaligen Eigentümern ein besonderes Nutzungsrecht, wie zum Beispiel ein Nießbrauch, eingeräumt. Das Unternehmen wird dann bevollmächtigt, die Immobilie später zu verkaufen, spätestens im Todesfall. Die ehemaligen Eigentümer bzw. Miteigentümer können die Immobilie jedoch weiterhin bewohnen oder vermieten, müssen in einigen Fällen jedoch ein monatliches Nutzungsentgelt zahlen. Anbieter wie Deutsche Teilkauf, Hausanker, Heimkapital oder Engel & Völkers werben mit solchen Teilverkauf-Modellen. Doch die deutsche Finanzaufsicht Bafin warnt nun vor Teilverkauf-Modellen und erklärt, dass Teilverkäufe selten die beste Lösung für Haus- oder Wohnungseigentümer seien.

Laut Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch sei ein Teilverkauf "riskant und kann teuer werden". Auch die Verbraucherzentrale Hessen sieht die Verträge als sehr komplex und schwer durchdringbar. Die Bafin weist auf eine ganze Reihe von Tücken hin, die bei solchen Modellen zu beachten sind. Zunächst scheint ein hoher Teilkaufpreis verlockend zu sein, doch daran bemessen sich auch das monatliche Nutzungsentgelt sowie der Mindesterlös und sämtliche Gebühren beim Gesamtverkauf. Laut der Bafin fallen nach einem Teilverkauf weiterhin laufende Kosten einer Immobilie an, was oft nicht bedacht wird. Außerdem bekommt die Teilkauf-Firma beim Teilverkauf oder Rückkauf immer mindestens den Teilkaufpreis "plus X" für ihren Immobilienteil, selbst wenn die Immobilie nicht im Wert gestiegen ist. Hier droht schwere Altersarmut, obwohl man eigentlich eine gute Ausgangsituation mit der eigenen Immobilie hatte.
Zusätzlich warnt die Bafin vor einem hohen und teilweise unkalkulierbaren monatlichen Nutzungsentgelt, das bei einem Nutzungsentgelt von beispielsweise fünf Prozent des Teilkaufpreises pro Jahr den eingenommenen Teilkaufpreis in zwanzig Jahren aufzehren kann.
Die Gebühr ist gewöhnlich für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben und kann danach erhöht werden. Wer das monatliche Nutzungsentgelt nicht mehr zahlen kann, dem droht der Hausverkauf und der Auszug. Die Verbraucherzentrale Hessen erklärt, dass diese Teilverkauf-Modelle sich in der Regel an Senioren mit geringer Rente richten, deren Altersvorsorge in der eigenen Immobilie steckt. Die Verträge sind jedoch sehr komplex und schwer zu durchdringen, selbst für einen Juristen.
Das Risiko besteht darin, dass das Unternehmen, welches den Teilverkauf durchführt, im Todesfall des Eigentümers die Immobilie vollständig verkaufen kann. Dadurch verlieren die Erben nicht nur den Teil der Immobilie, der verkauft wurde, sondern auch die Kontrolle über den Verkauf verlieren. Selbst die Entscheidung, ob die Immobilie in der Familie bleiben "darf" ist das nicht mehr möglich.
Wenn Sie grundsätzlich mehr zu dem Thema wissen möchten und welche legalen ALTERNATIVEN es zum Teilverkauf gibt, dann sprechen Sie uns an oder buchen Sie einen Termin mit unseren Beratern. Kostenfrei und OHNE Produktverkauf.
Telefon 0611 54 00 54
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