VPB zum vorerst gestoppten „Heizungsgesetz"
BERLIN. Der Verband Privater Bauherren begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die 2. und 3. Lesung zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Bundestag auszusetzen. Das Gericht will sich Klarheit darüber verschaffen, ob das Gesetzgebungsverfahren in seiner Gesamtheit die Beteiligungsrechte der Abgeordneten des Bundestages verfassungswidrig beeinträchtigt hat oder nicht. Private Bauherren sollten angesichts der weiterhin unklaren Rahmenbedingungen die Zeit klug und überlegt nutzen und keine voreiligen Entscheidungen treffen, rät der Verbraucherschutzverband.
Die in der Politik intensiv diskutierte Novelle wird, wann auch immer sie nun kommt, erhebliche Auswirkungen auf die privaten Eigentümer und Bauherren haben. Schon in den vergangenen Monaten war die Unsicherheit bei den privaten Eigentümern stetig gewachsen. Doch nun zeichnet sich ab, wie die Wärmeversorgung vor dem Hintergrund der nationalen und europäischen Anstrengungen zur Steigerung der Energieeffizienz gesetzlich geregelt werden soll. Wichtige Nachricht: Bevor die Pflicht zum Austausch und eine anteilige Nutzung von erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung von Wohnungen kommt, soll zunächst eine kommunale Wärmeplanung entwickelt werden. Doch auch hier ist das notwendige Gesetz noch im Entstehen. Klar ist, dass die Anforderungen im Neubau weiter steigen – ab 2030 sollen privaten Neubauten nur noch als Nullemissionsgebäude errichtet werden. Eigentümer von Bestandsgebäuden sollen verpflichtet werden, mindestens auf das Niveau der Energieeffizienzklasse E zu sanieren. Allein dies beträfe in Deutschland nach Schätzungen etwa 15 Prozent aller Gebäude. Corinna Merzyn, Hauptgeschäftsführerin des Verbands Privater Bauherren, rät angesichts der noch immer unklaren Lage: „Private Bauherren müssen das tun, was der Politik aktuell nicht gelingt: kühlen Kopf bewahren, rational handeln. Und das heißt zuerst: sich unabhängig und möglichst umfassend informieren. Und zwar nicht bloß zur Heizung, deren Austausch oder Umrüstungseignung! Wohngebäude sind komplex und fast nie "von der Stange", zudem sind ihre Nutzer ganz und gar individuell. Wichtig ist es, bei Sanierungen das ganze Haus zu betrachten. Dabei können neben der Energieeffizienz auch die Verringerung von Barrieren und die Steigung des Wohnkomforts miteinander verbunden werden. Gegebenenfalls eröffnen sich Finanzierungsmöglichkeiten durch Abtrennung einer Einliegerwohnung, die man vermieten kann. Oder durch Errichtung bzw. Ausbau von PV-Anlagen. Jedes Haus muss individuell betrachtet werden!"
Neben dem Gesetzgebungsprozess, der sich sehr kurvenreich dargestellt habe und der nicht eben zuverlässigen Förderung gebe es viele weitere Unbekannte: Die Preisentwicklungen, die Verfügbarkeit von Personal (insbesondere auch von Sachverständigen) und von Material.
„Die Bundesregierung selbst verweist in Ihrer Antwort zur Problematik der einkommensschwächeren Immobilieneigentümer schon auf die Härtefallregelung des GEG. Die Flut neuer Verpflichtungen für den privaten Eigentümer und die mangelnde Finanzierungsperspektive mögen demotivierend scheinen. Aber nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wurde", sagt Verbraucherschützerin Merzyn.
Weiterhin gelte es, den Kopf nicht in den Sand stecken. „Schützen Sie den zentralen Bestandteil ihres Vermögens! Das gelingt nur durch eine angemessene Instandhaltung und Sanierung. Die brauchen alle Wohngebäude, ganz unabhängig von der Entwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Wo absehbar keine kommunale Wärmeplanung stattfinden wird, greifen die GEG-Pflichten entsprechend früher. Wo auch bei kommunaler Wärmeplanung absehbar keine Anbindung an ein Fernwärmenetz erfolgen wird, läuft es ohnehin auf gebäudeindividuelle Lösungsvarianten hinaus - wenn nicht ausnahmsweise doch quartierbasierte entwickelt werden. Nicht nur in solchen Fällen sollte nicht zugewartet oder gar resigniert werden. Fangen Sie gleich mit der umfassenden Informationssammlung an, um möglichst alle Alternativen zu erkennen und auch in Ruhe durchdenken zu können." Der Verband Privater Bauherren rät vor dem Hintergrund der GEG-Novelle, finanzielle Rücklagen zu bilden, wo immer es gehe. Immerhin verteuerten steigende Zinsen nicht nur Kredite, sondern mildern die Inflationsabschmelzung des angesparten Instandhaltungs- und Sanierungsvermögens auch etwas.
Merzyn rät privaten Bauherren und Immobilieneigentümern, gemeinsam mit Sachverständigen, einen individuellen Sanierungsfahrplan zu erarbeiten oder, so schon vorhanden, mit den Experten zu aktualisieren: „Gehen Sie dann planmäßig in geeigneten Schritten vor, die Synergieeffekte maximieren und gleichzeitig möglichst viele weitere Umsetzungsoptionen für später offenlassen."
Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren (VPB) e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Internet: www.vpb.de
Über den VPB
Der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) ist der älteste Verbraucherschutzverband im Bereich des privaten Bauens. Im bundesweiten Netzwerk beraten unabhängige Experten Bauherren und Immobilienkäufer in allen Fragen des Bauens, Kaufens und Sanierens. Dabei vertritt der VPB die Interessen der privaten Bauherren gegenüber Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Industrie.
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